Kaufvertrag
Unsere Katzen werden alle mit Kaufvertrag abgegeben. In diesem Vertrag werden die Rechte und Pflichten von Verkäufer und Käufer festgehalten. Sie können die aktuelle Version hier ansehen.
keine Einzelkatzen
Es ist uns wichtig, dass unsere Katzen einen Artgenossen haben. Ob es sich bei der zweiten Katze um eine Rassekatze oder um „Feldadel“ handelt ist unseren Sibis schnuppe und damit auch für uns absolut zweitrangig. Allerdings legen wir grossen Wert darauf, dass die beiden möglichst gut zueinander passen. Darum geben wir beispielsweise kein Kitten alleine zu einer Katze die schon betagt ist, da wären Probleme schon fast vorprogrammiert.
Freigänger oder nicht
Grundsätzlich überlassen wir diese Entscheidung dem Käufer. Wir bestehen aber darauf, dass das Kitten erst nach der Kastration aus dem Haus gelassen wird. Diese Einschränkung wird auch im Kaufvertrag so festgehalten.
Dann spielt auch noch eine Portion Menschenverstand mit: wer direkt an einer Landstrasse mit Tempo 80 wohnt wird von uns keine Freigängerkatze bekommen. Das dürfte aber wohl selbsterklärend sein.
Besuchsrecht
Der Käufer darf seine Katze nach Vertragsabschluss gerne und oft besuchen. Diese Besuche schaffen bereits eine erste Bindung zwischen Mensch und Tier.
